3. Unterbliebene Zahlung von Gehalt / Lohn

Bei unterbliebener Zahlung von Gehalt / Lohn (auch eines Teiles hiervon) ist häufig ein sehr schnelles Vorgehen deshalb notwendig, weil arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Verfallklauseln / Ausschlußfristen existieren können, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Bei tariflichen Verfallklauseln kann es je nach dem anzuwendenden Tarifvertrag im Extremfall sogar notwendig sein, dass man einen Anspruch innerhalb von vier Wochen geltend machen muss. 

Werden solche Verfallfristen nicht beachtet, kann dies zu einem endgültigen Anspruchsverlust bezüglich des Gehaltes führen, wenn die richtigen Maßnahmen nicht rechtzeitig ergriffen werden.